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12. Vorsorge für den Ernstfall
12.7 Testament
Mit einem Testament können Sie sicherstellen,
dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird, wie
Sie es wünschen. Wenn kein Testament vorliegt,
wird die Erbschaft nach der gesetzlichen
Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht
um ein breites und kompliziertes Rechtsgebiet
handelt, kann in diesem Ratgeber nicht
im Einzelnen darauf eingegangen werden,
zumal die Rechtsberatung den Rechtsanwälten
und Notaren vorbehalten ist.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema
„Erben und vererben“ erhalten Sie beim
Bundesministerium der Justiz (Internet:
www.bmj.de) oder auch bei den Amtsgerichten.
Lassen Sie sich eventuell von einem
Rechtsanwalt oder Notar beraten, wie die
gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussehen
wird, und ob es ratsam ist, ein Testament
aufzusetzen.
Ein Testament muss nicht zwingend von
einem Notar erstellt werden, sondern Sie
können dieses auch selbst verfassen. Sie sollten
sich dann allerdings vorher genau informieren,
auf was Sie achten müssen.
Wichtig: Ein einmal verfasstes Testament
können Sie jederzeit ändern oder widerrufen,
wenn es nicht mehr Ihrem Willen entspricht.
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