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12. Vorsorge für den Ernstfall
12. Vorsorge für den Ernstfall
12.1 Für den Ernstfall vorsorgen
Jeder von uns kann durch Krankheit, Unfall
oder Behinderung plötzlich in eine Lage geraten,
in der er seine persönlichen Angelegenheiten
nicht mehr alleine wahrnehmen kann
und auf Unterstützung angewiesen ist.
Sorgen Sie frühzeitig vor, dass Ihr Wille auch
dann berücksichtigt wird, wenn Sie diesen
nicht mehr selbst äußern können! Das hilft
auch den Personen, die in einem solchen Fall
wichtige Entscheidungen für Sie treffen müssen
– Angehörige, Ärzte, Betreuer.
Nachfolgend werden einige Möglichkeiten
aufgezeigt, Vorsorge zu treffen:
Vorsorgevollmacht, Betreuungs
verfügung
und Patientenverfügung
Wichtige Hinweise vorab:
n Vor dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung
sollten Sie sich auf jeden Fall
ausführlich beraten lassen!
n Bei einer Vollmachtserteilung empfiehlt
es sich, den Inhalt vorher mit der vorgesehenen
Vertrauensperson zu besprechen.
n Wenn Sie entsprechende Dokumente
verfasst haben, bewahren Sie diese so
auf, dass sie im Notfall auch gefunden
werden. Teilen Sie ggf. einer Vertrauensperson
mit, wo sich die Originale befinden.
n Überprüfen Sie mindestens alle zwei
Jahre, ob die Erklärungen noch Ihrem
Willen entsprechen. Nur wenn dies nicht
der Fall sein sollte, erstellen Sie eine neue
Vollmacht oder Verfügung.
12.2 Vorsorgevollmacht
Mit Hilfe von Vollmachten (z. B. Bankvollmacht)
können Sie Personen Ihres Vertrauens
die Erlaubnis erteilen, alle oder auch nur
bestimmte Aufgaben für Sie wahrzunehmen
bzw. Entscheidungen für Sie zu treffen.
Soll der oder die Bevollmächtigte erst in
dem Falle für Sie tätig werden dürfen, wenn
Sie selbst geschäfts- oder handlungsunfähig
werden, spricht man von einer Vorsorgevollmacht.
In der Vorsorgevollmacht können Sie
festlegen, wer in welchem Rahmen für sie
handeln soll. Die Vorsorgevollmacht bedarf
grundsätzlich keiner besonderen Form.
Jedoch ist die Schriftform angeraten (handschriftlich
oder mit PC), weil mündliche Vollmachten
allgemein nicht akzeptiert werden.
Es empfiehlt sich, den Vordruck des Justizministerium
NRW zu nutzen, da dieser alle
zu regelnden Aspekte berücksichtigt. Diesen
erhalten Sie u.a. im Internet unter www.bmjv.
de (Service/Formulare) oder bei Ihrer örtlichen
Betreuungstelle.
Alle zusätzlichen Wünsche, die berücksichtigt
werden sollen, können Sie separat aufschreiben
und zusammen mit der Vorsorgevollmacht
aufbewahren. Ihre Vertrauensperson
sollte von diesen Wünschen Kenntnis erhalten.
Regelungen, wie eine Befristung, z.B. bei
geplanten Operationen, können in das freie
Feld des Vordrucks unter Punkt 10 geschrieben
werden.
Die Unterschrift unter Ihrer Vorsorgevollmacht
kann von der Betreuungsstelle beglaubigt
werden. Dies ist nicht immer notwendig
und sollte deshalb vorher dort telefonisch
erfragt werden.
Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann
die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers
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