10 2. Beratung und Information
Weiterhin berät und koordiniert der Beirat
bei Anliegen von Menschen mit Behinderung
und gibt Anregungen und Informationen an
die Verwaltung und den Rat der Stadt weiter.
Zu den Aufgaben im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit
gehören die Durchführung von
Informationsveranstaltungen und Projekten
zu behindertenrelevanten Themen.
Jedes Jahr wird der Preis des Beirates für
Menschen mit Behinderung vergeben. Seit
2014 wird er zum Andenken an den verstorbenen
ehemaligen Vorsitzenden Stefan-
Haacke-Preis genannt. Mit dieser Auszeichnung
werden Einzelpersonen, Gruppen,
Initiativen oder auch Firmen geehrt, die
sich ehrenamtlich oder über ihr berufliches
Engagement hinaus und mit außergewöhnlichem
Einsatz für die Belange von Menschen
mit Behinderung in Iserlohn einsetzen. Alle
Iserlohnerinnen und Iserlohner sind aufgerufen,
Vorschläge zur Vergabe des Preises
zu machen. Die Vorschläge können bis zum
31. Oktober eines Jahres schriftlich bei der
Geschäftsführerin des Beirates eingereicht
werden. Dabei sind neben den eigenen Kontaktdaten
der Name und die Adresse der
oder des Vorgeschlagenen anzugeben und
darzulegen, warum bzw. für welches Engagement
der oder die Vorgeschlagene geehrt
werden soll.
Die Wahlzeit des Beirates für Menschen mit
Behinderung entspricht der Wahlperiode
des Rates der Stadt Iserlohn. Die Termine,
Tagungsorte und Tagesordnungspunkte werden
öffentlich bekannt gegeben und sind auf
der Internetseite der Stadt Iserlohn einzusehen.
n Geschäftsführung: Petra Grieger
Abteilung Teilhabe
Tel.: 02371 217-2011
E-Mail: behindertenhilfe@iserlohn.de
2.6 Beratung für Erwachsene,
Senioren und Menschen mit
Behinderung
Das Sozialhilferecht, das im Sozialgesetzbuch
XII festgelegt ist, soll Senioren, Pflegebedürftigen
und Menschen mit Behinderung oder
einer dauerhaften Erwerbsminderung ein
würdevolles Leben ermöglichen. Die Hilfe
umfasst Geld-, Sach- und Dienstleistungen.
Zu den Dienstleistungen zählen umfassende
Informationen zu allen Fragen der Sozialhilfe
sowie die gezielte Beratung und persönliche
Betreuung im Sinne von Unterstützung und
Begleitung in schwierigen Lebenssituationen
bis hin zur Sicherstellung der notwendigen
Maßnahmen.
Für viele problematische Lebenssituationen
bieten unterschiedliche Gesetze wie die Sozialgesetzbücher
XI und XII vielseitige Hilfen an.
Darüber, welche Hilfe im Einzelfall die richtige
ist, können sich Betroffene im Gespräch mit
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Stadt Iserlohn informieren lassen. Sie erstellen
gemeinsam mit den Hilfesuchenden
einen
individuellen Versorgungsplan, initiieren und
koordinieren notwendige Maßnahmen, helfen
bei Antragstellung und gegebenenfalls
bei der Formulierung von Widersprüchen,
klären über Finanzierungsmöglichkeiten auf
und informieren auch über das gesamte Leistungsspektrum
der Pflege (Leistungen der
Pflegeversicherung, Angebot in Einrichtungen,
seniorengerechtes Wohnen, ambulante Hilfen).
n Dörte Lauterbach
Tel.: 02371 217-2072
E-Mail: doerte.lauterbach@iserlohn.de
n Celina Meininghaus
Tel.: 02371 217-2073
E-Mail: celina.meininghaus@iserlohn.de
n Margarete Schönenberg
Tel.: 02371 217-2076
E-Mail: margarete.schoenenberg@iserlohn.de
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