16
4.3 Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen
Sicherung angemessenen und familiengerechten
Wohnens und kann nur auf Antrag
geleistet werden. Die staatliche Leistung
bezieht sich bei Mietern auf einen Mietzuschuss
und bei Eigentümern auf einen
Lastenzuschuss.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können
und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt
von drei Faktoren ab:
n Zahl der Haushaltsmitglieder
n Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsmitglieder
n Höhe der zuschussfähigen Miete bzw.
Belastung
Antragsformulare erhalten Sie in der Abteilung
Wohngeld sowie beim Bürgerservice
Letmathe und Hennen. Wenn Sie einen
Antrag stellen möchten oder weitere Fragen
haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Stadt Iserlohn, Abteilung Wohngeld
Tel.: 02371 217-0
E-Mail: wohngeld@iserlohn.de
4.4 Schwerbehindertenausweis
Personen, die dauerhaft körperlich, geistig
oder seelisch beeinträchtigt sind, erhalten
auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis
vom Fachdienst Schwerbehindertenrecht des
Märkischen Kreises in Altena.
Dieser Ausweis berechtigt je nach Grad der
Behinderung und den vergebenen Merkmalen
zu unterschiedlichen Vergünstigungen
oder Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Seit dem 1. September 2014 werden Schwerbehindertenausweise
nicht mehr in Papierform
sondern als Scheckkarte ausgestellt.
Diese Ausweise können nicht mehr verlängert
werden, sondern müssen regelmäßig
durch den Märkischen Kreis neu ausgestellt
werden.
Märkischer Kreis
Fachdienst Schwerbehindertenrecht
Bismarckstraße 17, 58762 Altena
Tel.: 02352 96660
Die alten Papierausweise bleiben weiterhin
gültig und können bei der Stadt Iserlohn für
maximal fünf Jahre verlängert werden, sofern
noch Platz für einen Verlängerungsvermerk
auf dem Ausweis vorhanden ist. Beim Märkischen
Kreis in Altena ist eine unbefristete
Verlängerung möglich. Falls Sie anstelle des
Papierausweises einen neuen Ausweis im
Scheckkarten-Format haben möchten, können
Sie diesen jederzeit beantragen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
stellen oder ihn verlängern
lassen möchten, wenden Sie sich an:
Stadt Iserlohn, Bereich Grundsicherung
Frau Vohrmann, Frau Dicks
Tel.: 02371 217-2092 und -2078
Broschüren zu den Themen „Behinderung
und Ausweis“ sowie zu „Leistungen zur Teilhabe
am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche“
erhalten Sie kostenlos beim:
4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Altstadt
link