68 12. Vorsorge für den Ernstfall
12.5 Gesetzliche Betreuung
Wenn jemand seine Angelegenheiten aufgrund
von Krankheit, Unfall oder Behinderung
nicht mehr selbst wahrnehmen kann
und die notwendigen Angelegenheiten auch
nicht durch unterstützende Maßnahmen von
Familienangehörigen, Bekannten, sozialen
Diensten oder Bevollmächtigten besorgt werden
können, kann eine gesetzliche Betreuung
von den jeweils zuständigen Amtsgerichten
eingerichtet werden. Das Wesen der gesetzlichen
Betreuung besteht darin, dass für eine
volljährige Person ein gesetzlicher Vertreter
(Betreuer) bestellt wird. Hierbei handelt es
sich nicht mehr – wie früher – um eine Entmündigung,
sondern die Geschäftsfähigkeit
des Betreuten bleibt durchaus erhalten.
Die Betreuung umfasst auch nicht mehr
automatisch alle Lebensbereiche, sondern
wird nur für die Bereiche eingerichtet, für die
tatsächlich Hilfe benötigt wird. Das kann z. B.
sein:
n Vermögenssorge
(Bankgeschäfte, Renten u. a.)
n Gesundheitssorge
n Wohnungsangelegenheiten
n Vertretung vor Ämtern und Behörden
n Aufenthaltsbestimmung
(z. B. bei der Auswahl eines Heimplatzes)
Die betreute Person behält dabei ein Selbstbestimmungsrecht,
soweit sie einsichts- bzw. einwilligungsfähig
ist. Diese rechtliche Betreuung
kann eine nahe stehende Person, ein Verwandter
oder Bekannter, übernehmen. Wenn eine
solche ehrenamtliche Person nicht zur Verfügung
steht, kann das Amtsgericht auch einen
Berufsbetreuer (freiberuflicher Betreuer,
Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer) bestellen.
Die Betreuungsstelle und der Betreuungsverband
Diakonie e.V. beraten Sie gerne und
unterstützen Sie auch umfangreich in Ihrer
Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer:
Stadt Iserlohn, Abteilung Teilhabe
Betreuungsstelle
Tel.: 02371 217-2214, -2215,
-2071 und -2074
Betreuungsverbund Diakonie e.V.
Piepenstockstraße 29, 58636 Iserlohn
Tel.: 02371 795-252
E-Mail: iserlohn@betreuungsverbund-diakonie.de
12.6 Dokumentenmappe
Immer wieder kommt es vor, dass wichtige
Unterlagen rasch benötigt werden. Unter
Umständen sind sie aber „gut versteckt”
und erst nach mühevoller Suche zu finden.
So empfiehlt es sich, bestimmte Urkunden,
Bescheinigungen und Dokumente zusammengefasst
in einem separaten Aktenordner
aufzubewahren, damit diese bei Bedarf
immer gleich zur Hand sind.
Folgende Unterlagen sollten in den Ordner
hinein:
n Geburtsurkunde, Heiratsbuch,
Stammbuch
n Sparbücher, Bankdepot
n Versicherungs- und Sterbepolicen
n Sozialversicherungsunterlagen
n Rentenbescheide
n Mietvertrag
n Grundbuchauszug
n Abonnementsverträge
n Testament
n Vermögensverzeichnis
n Anschriftenverzeichnis
der näheren Angehörigen
und Freunde
n Unterlagen über Vorsorgevollmacht,
Patienten- und Betreuungsverfügung
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