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4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
4.1 Rente
Anträge auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
z. B. Rente wegen Erwerbsminderung
und Altersrente, können Sie bei
der Stadt Iserlohn stellen. Dort erhalten Sie
auf Wunsch auch Auskünfte in allen Angelegenheiten
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten,
sind hierfür verschiedenste Unterlagen
erforderlich, die natürlich abhängig sind von
Ihren persönlichen Verhältnissen. Bevor Sie
zur eigentlichen Antragsstellung ins Rathaus
kommen, sollten Sie sich daher den telefonischen
Rat einholen, welche Unterlagen für
Sie persönlich erforderlich sind.
Eine Unterlagenliste finden Sie auf der
Homepage der Stadt Iserlohn.
Stadt Iserlohn, Abteilung Einbürgerungen,
Sozialversicherung und Wahlen
Tel.: 02371 217-1771, -1772 und -1774
Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch 8.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!
4.2 Grundsicherung
Wenn Sie das „Rentenalter” erreicht haben
oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
beziehen Sie in der Regel eine Rente und
können davon Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Dies ist aber leider nicht immer so: Ihre
Rente ist zu gering oder Sie haben überhaupt
keine Rentenansprüche? In diesen Fällen und
bei voller Erwerbsminderung besteht die
Möglichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes,
Leistungen
nach dem Gesetz über
eine bedarfsorientierte Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten.
Zum gesetzlich definierten notwendigen
Lebensunterhalt gehören in erster Linie ein
Regelsatz und der angemessene Aufwand für
Unterkunft und Heizung. Dieser ermittelte
persönliche Bedarf wird dann Ihrem Einkommen
bzw. Vermögen gegenübergestellt.
Können Sie aus Ihren Einkünften den Lebensunterhalt
nicht sichern, wird die ermittelte
Differenz als monatliche Grundsicherungsleistung
gewährt.
Unterhalt von Ihren Kindern/Eltern wird nur
in besonderen Ausnahmefällen verlangt.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, besteht auf Leistungen der
Grundsicherung
ein Rechtsanspruch; Sie
brauchen sich daher auch keineswegs zu
schämen, wenn Sie einen Antrag auf diese
Leistungen stellen!
Spezielle Fragen oder Anträge stellen Sie
bitte hier:
Stadt Iserlohn, Bereich Grundsicherung
Wermingser Straße Tel.: 02371 217-0
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