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www.iserlohn.de
Stadt Iserlohn
Abteilung Beschäftigungsförderung
Tel.: 02371 217-1227
E-Mail: beschaeftigungsfoerderung@iserlohn.de
5.4 Iserlohner Werkstätten
Die Iserlohner Werkstätten sind eine Unternehmung
der Diakonie Mark-Ruhr gGmbH
und bieten Menschen mit Behinderung
unter Berücksichtigung ihres Handicaps
einen individuell geeigneten Arbeitsplatz.
Die Iserlohner Werkstätten untergliedern
sich in unterschiedliche Berufsbildungsbereiche
und Berufsbilder, in denen die Mitarbeitenden
personenzentriert in den Lebensbereich
Arbeit integriert werden.
Iserlohner Werkstätten gGmbH
Vödeweg 9-11, 58638 Iserlohn
Tel.: 02371 9766-0
Internet: www.iswe.de
5.5 Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
Die Fachstelle ist Ansprechpartner für:
n erwerbstätige, schwerbehinderte sowie
gleichgestellte Menschen im Beruf
n für Arbeitgeber
n für Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen
Schwerbehindert sind Menschen, bei denen
mindestens ein Grad der Behinderung von
50 festgestellt worden ist. Ein Mensch mit
einem Grad von 30 oder 40 kann unter
bestimmten Voraussetzungen auf Antrag bei
der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten
Menschen gleichgestellt werden.
Die Fachstelle hat zwei Aufgabenschwerpunkte.
n 1. Die begleitende Hilfe
Wir beraten bei Fragen zu Arbeitsverhältnissen,
unterstützen mit Zuschüssen
oder Darlehen die behinderungsgerechte
Gestaltung von Arbeitsplätzen, ermöglichen
Investitionshilfen bei der Schaffung
neuer, geeigneter Arbeitsplätze für
schwerbehinderte Menschen und bezuschussen
technische Arbeitshilfen. Die
Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit
mit den Fachdiensten des LWL-Inklusionsamtes
Arbeit in Münster.
n 2. Der besondere Kündigungsschutz
Arbeitgeber, die ein Arbeitsverhältnis
eines schwerbehinderten oder gleichgestellten
Mitarbeiters kündigen wollen,
brauchen in der Regel die vorherige
Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes
Arbeit in Münster. Von der Fachstelle
Behinderte Menschen im Beruf werden
alle Beteiligten gehört und es wird in der
Regel eine Einigungsverhandlung mit dem
Ziel einer gütlichen Einigung durchgeführt.
Sollte eine einvernehmliche Lösung
nicht zustande kommen, entscheidet das
LWL-Inklusionsamt Arbeit auf Grund des
ermittelten Sachverhaltes.
Stadt Iserlohn, Abteilung Teilhabe
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
n Anja Ketzer
Tel.: 02371 217-2089
E-Mail: anja.ketzer@iserlohn.de
n Celina Meininghaus
Tel.: 02371 217-2073
E-Mail: celina.meininghaus@iserlohn.de
5. Arbeitswelt
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