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5.1 Integrationsfachdienst
Sicherung von bestehenden
Arbeitsverhältnissen
schwerbehinderter Menschen
Der Integrationsfachdienst berät neutral und
lösungsorientiert Arbeitnehmer mit seelischen
und neurologischen Erkrankungen und deren
Arbeitgeber bei behinderungsbedingten Problemen
am Arbeitsplatz. Er unterstützt bei:
n Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer
Krankheit
n Einleitung von medizinischer und beruflicher
Rehabilitation
n Wahrung des besonderen Kündigungsschutzes
bei behinderten Menschen
n Vermittlung von finanziellen Hilfen durch
das LWL-Inklusionsamt Arbeit
n innerbetrieblicher Arbeitsplatzumsetzung
n stufenweiser Wiedereingliederung am
Arbeitsplatz nach Klinikaufenthalten
Stadt Iserlohn, Abteilung Teilhabe
Integrationsfachdienst
Christine von Larcher
Tel.: 02371 217-2086
Fax: 02371 217-1228
E-Mail: larcher@iserlohn.de
5.2 Integrationsfachdienst (MK)
Der Integrationsfachdienst (IFD) im Märkischen
Kreis unterstützt Menschen mit Behinderung
beim:
n Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt
n Übergang von der Werkstatt für Menschen
mit Behinderung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt
n Menschen mit psychischen Erkrankungen
können bei der Suche nach einem Arbeits-
oder Ausbildungsplatz unterstützt werden.
Auch Arbeitgeber werden vom Integrationsfachdienst
beraten, wenn sie behinderte
Mitarbeiter/-innen einstellen wollen oder wenn
es Probleme bei der Beschäftigung behinderter
Menschen gibt. Der Integrationsfachdienst
im Märkischen Kreis wird beauftragt
vom LWL-Inklusionsamt Arbeit, der Deutschen
Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften,
der Agentur für Arbeit und dem
Jobcenter Märkischer Kreis.
IFD – Integrationsfachdienst Märkischer Kreis
Paulmannshöher Straße 19, 58515 Lüdenscheid
Tel.: 02351 4635-18
Fax: 02351 4635-16
E-Mail: ifd-mk@ifd-westfalen.de
Deutsche-Angestellten-Akademie GmbH
Integrationsfachdienst
Walburga Twadowski
Vödeweg 9–11, 58638 Iserlohn
Tel.: 02371 9195-36
E-Mail: walburga.twardowski@ifd-westfalen.de
Internet: www.daa-iserlohn.de
5.3 Integrationslehrgang
Der berufliche Integrationslehrgang richtet
sich an arbeitssuchende Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen, psychischen
Erkrankungen und mit einem besonderen
Betreuungsaufwand, die bei der Rückkehr
ins Berufsleben Unterstützung brauchen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme ist
ein genehmigter Antrag auf Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben (§33 SGB IX).
Ziel des Lehrgangs ist, die Menschen bei der
Einarbeitung auf eine geeignete Arbeitsstelle
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
unterstützen, die Voraussetzungen für eine
Arbeitsaufnahme zu schaffen und eine dauerhafte
Integration in das Arbeitsleben zu
erreichen.
5. Arbeitswelt
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